Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf von Kraftfahrzeugen
Stand 02.09.2026
Unternehmen Next Point GmbH
Sitz Auf den Geisten 10, 40468 Düsseldorf
Register Amtsgericht Düsseldorf, HRB 106900
Websitefassung für den Fahrzeugverkauf. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Kaufvertrag haben Vorrang. Gesetzlich erforderliche gesonderte Verbrauchervereinbarungen werden durch diese AGB nicht ersetzt.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den Verkauf von Kraftfahrzeugen, insbesondere gebrauchten Kraftfahrzeugen, durch die Next Point GmbH, Auf den Geisten 10, 40468 Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 106900, vertreten durch den Geschäftsführer Mohammadvahid Hajikhani - nachfolgend "Verkäufer" oder "Next Point GmbH" - an Verbraucher und Unternehmer.
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Maßgeblich ist die tatsächliche Zweckbestimmung des Geschäfts; die bloße Bezeichnung als "Händler", "Gewerbekunde" oder "Export" ändert die Verbrauchereigenschaft nicht.
4. Individuelle Vereinbarungen im Kaufvertrag haben Vorrang vor diesen AGB. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen über den konkreten Fahrzeugzustand, bekannte Schäden und Vorschäden, Ausstattungsmerkmale, Laufleistung, mitverkauftes Zubehör, noch auszuführende Arbeiten, Lieferbedingungen und sonstige zugesagte Leistungen.
5. Diese AGB werden Bestandteil des jeweiligen Kaufvertrages, wenn der Käufer bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zugestimmt hat.
6. Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers nur, wenn die Next Point GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
7. Für gesonderte Garantieverträge, Finanzierungsverträge, Versicherungsprodukte oder sonstige eigenständige Zusatzleistungen können zusätzliche Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners gelten.
§ 2 Fahrzeugangebote und Vertragsschluss
1. Darstellungen und Angebote von Fahrzeugen auf der Website der Next Point GmbH sowie auf mobile.de, AutoScout24, Kleinanzeigen, sozialen Netzwerken oder sonstigen Verkaufsplattformen stellen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind, kein verbindliches Vertragsangebot dar. Sie dienen der Präsentation des Fahrzeugbestands und der Aufforderung an Interessenten, Kontakt aufzunehmen bzw. ein Kaufangebot abzugeben.
2. Eine Anfrage per E-Mail, WhatsApp, Telefon, Kontaktformular oder über eine Fahrzeugplattform führt für sich allein nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages.
3. Ein Kaufvertrag kommt insbesondere durch Unterzeichnung eines Kaufvertrages durch die Parteien oder durch ausdrückliche Annahme eines verbindlichen Kaufangebotes durch die Next Point GmbH zustande.
4. Bis zum wirksamen Abschluss eines Kaufvertrages bleibt ein Zwischenverkauf vorbehalten.
5. Offensichtliche Schreib-, Übertragungs-, Eingabe- oder Rechenfehler sind nicht verbindlich. Nach bereits erfolgtem Vertragsschluss richten sich die Rechte der Parteien bei Irrtümern ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 3 Reservierung
1. Eine über die Website, eine Fahrzeugplattform, WhatsApp, E-Mail oder telefonisch abgegebene Reservierungsanfrage ist zunächst unverbindlich.
2. Ein Fahrzeug wird nur aufgrund einer ausdrücklich von der Next Point GmbH bestätigten Reservierungsvereinbarung reserviert. Eine bloße Interessensbekundung oder Terminvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Reservierung.
3. Eine verbindliche Reservierung erfolgt grundsätzlich nur gegen die im Einzelfall vereinbarte Reservierungszahlung. Höhe, Dauer und sonstige Bedingungen der Reservierung werden für das konkrete Fahrzeug gesondert vereinbart.
4. Die Reservierungszahlung ist vor Abschluss des Fahrzeugkaufvertrages noch keine Kaufpreisanzahlung. Kommt der Fahrzeugkauf innerhalb der Reservierungsfrist zustande, wird die Reservierungszahlung grundsätzlich auf den Kaufpreis angerechnet, sofern nichts anderes individuell vereinbart wurde.
5. Die rechtlichen Folgen einer Nichtdurchführung des Fahrzeugkaufs richten sich nach der jeweiligen Reservierungsvereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Ein pauschaler Verfall einer Reservierungszahlung wird durch diese AGB nicht vereinbart.
§ 4 Beschaffenheit und Zustand gebrauchter Fahrzeuge
1. Bei den angebotenen Fahrzeugen handelt es sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, um gebrauchte Fahrzeuge. Bei der Beurteilung des Fahrzeugzustands sind insbesondere Alter, Laufleistung, bisherige Nutzung, Anzahl der Halter und der bei vergleichbaren Gebrauchtfahrzeugen übliche Zustand zu berücksichtigen.
2. Normaler alters-, laufleistungs- und nutzungsbedingter Verschleiß stellt keinen Sachmangel dar, soweit hierdurch nicht von einer vereinbarten Beschaffenheit oder von zwingenden gesetzlichen Anforderungen abgewichen wird.
3. Angaben zum Fahrzeug erfolgen nach bestem Wissen der Next Point GmbH und auf Grundlage der ihr zum Zeitpunkt des Angebots bzw. Vertragsschlusses vorliegenden Fahrzeugunterlagen, elektronischen Daten, Informationen früherer Eigentümer oder Halter sowie sonstiger verfügbarer Informationen.
4. Soweit Angaben ausdrücklich mit Zusätzen wie "laut Vorbesitzer", "laut Fahrzeugunterlagen", "laut Servicehistorie", "laut Tacho" oder "abgelesener Kilometerstand" versehen sind, geben diese die der Next Point GmbH vorliegende Informationslage wieder.
5. Die Next Point GmbH führt nicht bei jedem Fahrzeug eine umfassende eigenständige Untersuchung der gesamten Unfall- und Reparaturhistorie, eine Lackschichtdickenmessung oder eine technische Untersuchung auf mögliche Manipulationen des Kilometerstandes durch. Bekannte erhebliche Vorschäden und sonstige offenbarungspflichtige Umstände werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften offengelegt.
6. Maßgeblich für eine vereinbarte Beschaffenheit sind insbesondere die individuellen Vereinbarungen im Kaufvertrag und ausdrücklich einbezogene konkrete Fahrzeugangaben. Eine darüber hinausgehende selbständige Garantie für eine bestimmte Gesamtfahrleistung, Unfallfreiheit, Anzahl der Vorhalter, Haltbarkeit oder sonstige Eigenschaft besteht nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie übernommen wurde.
7. Die Durchführung einer Hauptuntersuchung ("neuer TÜV"), einer Inspektion, eines Ölwechsels, eines Bremsenwechsels oder anderer Wartungs- oder Reparaturarbeiten begründet für sich allein keine selbständige Garantie für die zukünftige Mangelfreiheit oder Haltbarkeit des gesamten Fahrzeugs.
8. Fahrzeugbilder dienen der Darstellung des jeweiligen Fahrzeugs. Zubehör, Gegenstände oder Ausstattungsbestandteile sind nur geschuldet, soweit sie im Kaufvertrag oder in einer ausdrücklich einbezogenen Fahrzeugbeschreibung als mitverkauft vereinbart sind.
9. Bei Fahrzeugen mit digitalen Elementen, Hersteller-Apps, Online-Diensten oder Softwarefunktionen bleiben zwingende gesetzliche Pflichten, insbesondere etwaige Aktualisierungspflichten, unberührt.
10. Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen wird eine bestimmte zukünftige elektrische Reichweite, Batteriekapazität oder ein bestimmter Batterie-Gesundheitszustand nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart oder garantiert wurde.
§ 5 Abweichungen von objektiven Anforderungen bei Verbrauchern
1. Soll bei einem Verkauf an einen Verbraucher ein bestimmtes Merkmal des Fahrzeugs von den objektiv zu erwartenden Anforderungen abweichen, wird der Verbraucher hierüber vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens informiert.
2. Die konkrete Abweichung wird im Kaufvertrag oder in einer gesonderten Anlage ausdrücklich und gesondert vereinbart.
3. Eine allgemeine Regelung in diesen AGB ersetzt eine gesetzlich erforderliche konkrete und gesonderte Vereinbarung über eine bestimmte Abweichung nicht.
§ 6 Kaufpreis und Zahlung
1. Maßgeblich ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis.
2. Bei Verkäufen an Verbraucher werden Endpreise einschließlich der gesetzlich einzubeziehenden Preisbestandteile angegeben.
3. Bei Fahrzeugen, die der Differenzbesteuerung unterliegen, erfolgt die Besteuerung gemäß § 25a UStG. In diesem Fall wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen. Ist die Umsatzsteuer gesondert ausweisbar, ergibt sich dies aus dem Kaufvertrag bzw. der Rechnung.
4. Zulässige Zahlungsarten sind - soweit im Einzelfall angeboten - insbesondere Überweisung, Echtzeitüberweisung, Debit-/EC-Kartenzahlung, Barzahlung im gesetzlich zulässigen Umfang sowie eine ausdrücklich vereinbarte Finanzierung.
5. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Zahlung erst mit endgültiger Gutschrift auf dem von der Next Point GmbH angegebenen Konto als erfolgt.
6. Die Next Point GmbH ist berechtigt, die Übergabe des Fahrzeugs, der Fahrzeugschlüssel und der Fahrzeugunterlagen einschließlich der Zulassungsbescheinigung Teil II bis zur vollständigen und endgültigen Zahlung sämtlicher fälliger Beträge aus dem Fahrzeugkauf zurückzuhalten.
7. Gesetzliche Identifizierungs-, Dokumentations- und sonstige geldwäscherechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 7 Finanzierung
1. Finanzierungen werden, soweit angeboten, über externe Banken bzw. Finanzierungspartner vermittelt. Über die Genehmigung der Finanzierung entscheidet ausschließlich der jeweilige Finanzierungspartner.
2. Die Next Point GmbH übernimmt keine Garantie für eine Finanzierungszusage, einen bestimmten Zinssatz, eine bestimmte Laufzeit, eine bestimmte Monatsrate oder sonstige Kreditkonditionen.
3. Bei Kaufverträgen, die ausdrücklich als von einer Finanzierung abhängig gekennzeichnet sind, steht der Fahrzeugkauf unter der aufschiebenden Bedingung der endgültigen Finanzierungszusage des vereinbarten Finanzierungspartners.
4. Wird die beantragte Finanzierung endgültig abgelehnt, tritt die Bedingung nicht ein. In diesem Fall bestehen aus dem finanzierungsabhängigen Fahrzeugkauf keine gegenseitigen Erfüllungspflichten. Bereits auf den Kaufpreis geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, soweit keine anderweitigen fälligen Ansprüche bestehen.
5. Gesetzliche Ansprüche aufgrund vorsätzlich oder schuldhaft unrichtiger Angaben des Käufers gegenüber der Next Point GmbH oder dem Finanzierungspartner bleiben unberührt.
6. Zwingende Vorschriften über Verbraucherdarlehen und verbundene Verträge bleiben unberührt.
§ 8 Übergabe, Abholung und Eigentumsvorbehalt
1. Die Übergabe erfolgt grundsätzlich am vereinbarten Geschäftssitz bzw. Übergabeort der Next Point GmbH, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der vereinbarten Nebenleistungen Eigentum der Next Point GmbH.
3. Vor vollständigem und endgültigem Zahlungseingang besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs, der Fahrzeugschlüssel oder der Zulassungsbescheinigung Teil II.
4. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin abzunehmen. Gerät der Käufer nach ordnungsgemäßer Bereitstellung des Fahrzeugs und Aufforderung zur Abholung in Annahmeverzug, richten sich die Ansprüche der Next Point GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.
5. Angemessene, tatsächlich entstandene zusätzliche Aufwendungen aufgrund eines vom Käufer zu vertretenden Annahmeverzuges können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangt werden.
6. Bei Verbrauchern richtet sich der Gefahrübergang nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Wird ein Fahrzeug auf Verlangen eines Unternehmers versendet, gelten für den Gefahrübergang die gesetzlichen Vorschriften über den Versendungskauf, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
§ 9 Inzahlungnahme und Fahrzeugankauf
1. Die Inzahlungnahme eines Käuferfahrzeugs bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2. Fernmündlich, elektronisch, anhand von Fotos oder auf Grundlage einer reinen Beschreibung abgegebene Bewertungen und Ankaufspreise sind grundsätzlich vorläufig, solange die Next Point GmbH das betreffende Fahrzeug nicht vor Ort besichtigt und geprüft hat.
3. Maßgeblich für den endgültigen Inzahlungnahmewert ist insbesondere der bei Besichtigung festgestellte tatsächliche Zustand des Fahrzeugs sowie die Richtigkeit der vom Kunden gemachten Angaben.
4. Der Verkäufer des in Zahlung gegebenen Fahrzeugs ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben insbesondere über Eigentumsverhältnisse, Finanzierungen und Rechte Dritter, Laufleistung, bekannte Kilometerstandsmanipulationen, bekannte Unfallschäden und Vorschäden, technische Schäden sowie sonstige für den Fahrzeugwert wesentliche Umstände zu machen.
5. Gesetzliche Ansprüche der Next Point GmbH wegen unzutreffender Angaben, arglistig verschwiegener Umstände, Rechtsmängeln oder sonstiger Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
6. Ob Fahrzeugkauf und Inzahlungnahme rechtlich voneinander abhängig sind, richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
§ 10 Gesetzliche Mängelrechte bei Verbrauchern
1. Beim Verkauf eines Fahrzeugs an einen Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
2. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung.
3. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann die Verjährungsfrist nach Maßgabe des § 476 BGB auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt werden.
4. Eine solche Verkürzung wird gegenüber einem Verbraucher nur wirksam vereinbart, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens über die Verkürzung informiert wurde und die Verkürzung im Kaufvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
5. Diese AGB allein bewirken gegenüber einem Verbraucher keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist auf ein Jahr.
6. Zwingende gesetzliche Hemmungs-, Ablaufhemmungs- und Verlängerungstatbestände bleiben unberührt.
§ 11 Nacherfüllung bei Verbrauchern
1. Zeigt sich nach Übergabe ein möglicher Sachmangel, ist die Next Point GmbH möglichst unverzüglich zu informieren. Der Käufer hat der Next Point GmbH Gelegenheit zu geben, das Fahrzeug und den behaupteten Mangel zu prüfen und eine gesetzlich geschuldete Nacherfüllung durchzuführen.
2. Der Käufer soll wegen eines behaupteten Gewährleistungsmangels ohne vorherige Abstimmung mit der Next Point GmbH keine Reparatur durch eine Drittwerkstatt veranlassen, sofern nicht ein gesetzlich anerkannter Ausnahmefall vorliegt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
3. Vor Durchführung einer Nacherfüllung wird der Verbraucher nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über sein Wahlrecht sowie über die gesetzlichen Auswirkungen einer Nachbesserung auf die Verjährungsfrist informiert.
4. Die gesetzlich erforderlichen Aufwendungen der Nacherfüllung werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften getragen.
5. Ein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug oder einen Mietwagen entsteht nicht allein dadurch, dass eine Nacherfüllung durchgeführt wird. Gesetzliche Schadensersatzansprüche oder ausdrückliche individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
6. Freiwillige Kulanzleistungen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
§ 12 Zusätzliche Gebrauchtwagengarantie
1. Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist grundsätzlich nicht Bestandteil des Fahrzeugkaufpreises, sofern sie nicht ausdrücklich als im Kaufpreis enthalten bezeichnet wurde.
2. Optional angebotene Gebrauchtwagengarantien werden auf Grundlage eines gesonderten Garantievertrages bzw. der Garantiebedingungen eines externen Garantieanbieters abgeschlossen.
3. Garantiegeber, Laufzeit, räumlicher Geltungsbereich, gedeckte Bauteile, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und das Verfahren zur Geltendmachung von Garantieansprüchen ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Garantieunterlagen.
4. Ist ein externer Anbieter Garantiegeber, richten sich die Ansprüche aus der Garantie gegen den dort bezeichneten Garantiegeber nach Maßgabe der Garantiebedingungen.
5. Die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers gegenüber der Next Point GmbH bestehen unabhängig von einer zusätzlichen Garantie und werden durch deren Abschluss, Nichtabschluss, Ablauf oder Ausschlüsse nicht eingeschränkt.
§ 13 Verkäufe an Unternehmer, Händler und gewerbliche Käufer
1. Beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs an einen Unternehmer erfolgt der Verkauf - soweit gesetzlich zulässig und soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde - unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
2. Der Ausschluss umfasst insbesondere Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz wegen eines Sachmangels, soweit deren Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
3. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
4. Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuchs, gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
5. Ein allgemeines freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht bei Verkäufen an Unternehmer nicht.
6. Die Next Point GmbH kann bei einem als Unternehmer auftretenden Käufer geeignete Nachweise über dessen Unternehmereigenschaft verlangen. Maßgeblich bleibt die tatsächliche rechtliche Einordnung des Käufers.
§ 14 Export und Verkauf ins Ausland
1. Die Bezeichnung eines Fahrzeugverkaufs als "Export", "Exportfahrzeug" oder "Auslandsverkauf" bestimmt für sich allein nicht, ob der Käufer Verbraucher oder Unternehmer ist.
2. Bei einem Unternehmer, Händler oder sonstigen gewerblichen Käufer gelten unabhängig vom Bestimmungsland die Regelungen über Verkäufe an Unternehmer nach § 13 dieser AGB.
3. Bei einem Verbraucher bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften unberührt.
4. Der Käufer ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, vor dem Kauf zu prüfen, ob das Fahrzeug im vorgesehenen Bestimmungsland eingeführt, zugelassen und betrieben werden kann.
5. Die Next Point GmbH übernimmt keine selbständige Garantie für die Zulassungsfähigkeit in einem bestimmten ausländischen Staat, ausländische Steuer- oder Zollfolgen, Einfuhrvorschriften, Umwelt- oder Emissionsvorschriften, technische Zulassungsvoraussetzungen oder behördliche Entscheidungen, sofern eine entsprechende Eigenschaft nicht ausdrücklich vereinbart oder garantiert wurde.
6. Die Beschaffung von COC-Bescheinigungen, Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Versicherungen, Transportleistungen oder sonstigen Exportleistungen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Soweit die Next Point GmbH bei Leistungen von Behörden, Versicherungen, Zulassungsdiensten, Speditionen oder sonstigen unabhängigen Dritten lediglich unterstützt oder vermittelt, haftet sie nicht für Umstände, die ausschließlich vom jeweiligen Dritten verursacht werden und von der Next Point GmbH nicht zu vertreten sind.
§ 15 Rückgabe und Umtausch
1. Bei einem Fahrzeugkauf, der persönlich in den Geschäftsräumen der Next Point GmbH abgeschlossen wird, besteht kein freiwilliges allgemeines Rückgabe-, Umtausch- oder Widerrufsrecht.
2. Eine freiwillige Rücknahme erfolgt nur aufgrund einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung mit der Next Point GmbH.
3. Zwingende gesetzliche Rechte des Käufers, insbesondere gesetzliche Mängelrechte und ein in besonderen gesetzlich geregelten Fällen bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
§ 16 Vertragsanbahnung über Fernkommunikationsmittel
1. Die Kontaktaufnahme, Übermittlung von Fahrzeugdaten, Übersendung von Unterlagen, Kommunikation per E-Mail, WhatsApp oder Telefon sowie eine Reservierungsanfrage stellen für sich allein noch keinen Abschluss eines Fahrzeugkaufvertrages dar.
2. Fahrzeugkaufverträge mit Verbrauchern werden grundsätzlich nach Besichtigung des Fahrzeugs am Geschäftssitz der Next Point GmbH abgeschlossen. Die Besichtigung und der Vertragsschluss können auch durch einen vom Käufer entsprechend bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Die Next Point GmbH kann den Nachweis der Vollmacht und der Identität des Vertreters verlangen.
3. Die vorherige Übersendung eines Kaufvertragsentwurfs, von Fahrzeugunterlagen, Bildern, Videos oder sonstigen Informationen dient grundsätzlich der Vorbereitung des Vertragsschlusses.
4. Soweit im Einzelfall dennoch ein Verbrauchervertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und unter den gesetzlichen Voraussetzungen eines Fernabsatzvertrages abgeschlossen wird, gelten die hierfür zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
5. Ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht wird durch die Kommunikation über Fernkommunikationsmittel nicht eingeräumt.
§ 17 Probefahrten
1. Probefahrten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Next Point GmbH.
2. Voraussetzung für eine Probefahrt ist insbesondere der Nachweis der Identität und einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis.
3. Weitere Bedingungen, insbesondere zur Dauer, zum Fahrbereich, zur Haftung im Rahmen der Probefahrt und zur Fahrzeugrückgabe, können in einer gesonderten Probefahrtvereinbarung geregelt werden.
4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Probefahrten richtet sich nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung der Next Point GmbH.
§ 18 Allgemeine Haftung
1. Die Next Point GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Next Point GmbH nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Next Point GmbH.
6. Für Schäden, die nach Gefahrübergang insbesondere durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung von Warnanzeigen, Weiterfahrt trotz erkennbarer erheblicher technischer Störungen, unsachgemäße Reparaturen oder Veränderungen, Tuning, ungeeignete Betriebsstoffe, Überladung oder nicht eingehaltene Wartungsintervalle verursacht oder mitverursacht werden, haftet die Next Point GmbH nicht, soweit der betreffende Schaden nicht auf einem von ihr zu vertretenden Mangel oder einer sonstigen Pflichtverletzung beruht.
§ 19 Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Next Point GmbH.
§ 20 Verbraucherstreitbeilegung
Die Next Point GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Unternehmern ist das UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
2. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen entzogen wird, die nach dem anwendbaren internationalen Privatrecht nicht durch Rechtswahl ausgeschlossen werden können.
3. Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird - soweit gesetzlich zulässig - Düsseldorf als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart.
4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 22 Schlussbestimmungen
1. Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheitsmerkmale gehen diesen AGB vor.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder nicht wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3. An die Stelle unwirksamer oder nicht wirksam einbezogener Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.